Für sämtliche arbeitsrechtliche Fragen stehen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie selbstständig Tätigen beratend zur Seite. Wir werden außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten tätig und beraten sowohl auf dem Gebiet des individuellen Arbeitsrechts (Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) als auch auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts (Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht).
Wir helfen Ihnen gerne, insbesondere bei:
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