Das allgemeine Zivilrecht ist seit Beginn die Basis unserer Tätigkeit, denn es findet sich in nahezu allen Rechtsgebieten wieder und auch in Gestalt unserer Schwerpunkte.
Da „sich vertragen“ und Vertrag nicht immer sinngleich sind, sind wir bei Streitfragen im allgemeinen Zivilrecht regelmäßig sowohl außerhalb der Gerichte als auch vor den Gerichten für unsere Mandanten tätig.
Damit es erst gar nicht zum Streit kommt oder man bei Streitigkeiten später nicht das Nachsehen hat, beraten wir auch im Vorfeld von Vertragsschlüssen und übernehmen die Gestaltung solcher Verträge.
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung, insbesondere bei:
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